Alltagsbegleitung

  • Ist es möglich, dass immer die gleiche Betreuerin kommt?

    Um eine gute Qualität und Kontinuität zu gewährleisten, sind wir bemüht möglichst immer die gleiche Betreuungsperson einzusetzen. Wenn Sie mehrere Einsätze pro Woche benötigen, stellen wir ein kleines überschaubares Pflegeteam zusammen, das Sie schnell kennenlernen.

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  • Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

    Alle grundpflegerischen Leistungen (Grundpflege) rechnen wir über die Krankenkasse ab. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit einen Teil der hauswirtschaftlichen Leistungen wie die Hilfe beim Kochen, beim Haushalt oder im Alltag darüber  abzurechnen. Für Details können Sie uns jederzeit kontaktieren.

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  • Sind Sie auch ausserhalb von Liestal im Einsatz?

    Wir sind geographisch nicht an die Region Liestal gebunden. Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über den ganzen Kanton Basellandschaft. Daneben sind wir ebenfalls in den angrenzenden Gemeinden des Kantons Aargau und Solothurn – also im Fricktal und Schwarzbubenland – tätig. 

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  • Was kann ich tun, wenn meine Mutter oder mein Vater keine Hilfe annehmen wollen?

    Es ist nicht einfach, Hilfe bei der Körperpflege oder in der alltäglichen Betreuung anzunehmen. Insbesondere ältere Menschen brauchen Zeit, um sich an neue Situationen zu gewöhnen.

    Wir bieten Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch an, dies hilft, Ihrer Mutter oder Ihrem Vater Möglichkeiten aufzuzeigen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Angehörigen. 

    Wir gehen mit Fingerspitzengefühl schrittweise vor. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Sie eine externe Person miteinbeziehen, um persönliche Konflikte zu vermeiden.

    Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf: 061 921 07 00

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  • Ist es möglich, dass Sie Fahrdienste übernehmen?

    Ja, die Mitarbeiterinnen von Spitex à la carte fahren mit Ihnen zum Arzt, in die Therapie oder an einen anderen Ort Ihrer Wahl.

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  • Was ist, wenn ich kurzfristig den Einsatz wechseln oder absagen muss?

    Bei Spitex à la carte besteht für die vereinbarten Einsätze eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

    Wir sind jedoch bemüht, kurzfristige Änderung wie der Wechsel eines Einsatztages – wenn immer möglich – zu gewährleisten. Für die Einsatzplanung unseres Personals ist es jedoch von grosser Wichtigkeit, dass wir mit verbindlichen Terminen organisieren können.

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